AGB

Nutzungs- und Lizenzbestimmungen „MetTracker“

(nachfolgend „AGB“)

Dr. med. Chris N. Berger, Brucknerstr. 28, 81677 München, („MetTracker“ oder „Anbieter“), stellt mit der MetTracker Software eine lokale Applikation für Smartphones zum Download zur Verfügung („App“), welche dazu dient, sportliche sowie herz- und kreislaufrelevante Aktivitäten des Nutzers eigenhändig zu dokumentieren, nachzuvollziehen und sichtbar zu machen. Die App wird allen interessierten Personen („App-User“) bereitgestellt, so dass die Nutzung keiner vorherigen Registrierung bedarf. Durch Nutzung der App erklärt sich der App-User mit der Geltung der folgenden AGB einverstanden:

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese AGB gelten für alle vom Anbieter über die App gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 14 BGB angebotenen Dienste und insbesondere für die Nutzung der App. Die AGB können jederzeit in der jeweils gültigen Fassung unter dem folgenden Link www.mettracker.de abgerufen werden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen App-User werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3 MetTracker behält sich Änderungen dieser AGB ausdrücklich vor. Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn der Besucher oder App-User die Änderungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) widerspricht und MetTracker den App-User in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Widerspricht der Adressat der Änderung in Textform (§ 126b BGB), gelten die früheren AGB weiter. Der Anbieter ist in diesem Fall zur Kündigung der Mitgliedschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs berechtigt. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind solche Änderungen, die sich auf eine Verpflichtung einer der Parteien bezieht, deren Erfüllung die Nutzung von MetTracker überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf („wesentliche Vertragspflicht“).

2. Leistungsgegenstand und Verfügbarkeit

2.1 Hauptleistungspflicht von MetTracker ist die Bereitstellung der App. MetTracker stellt die App so bereit, wie diese zum Zeitpunkt des Downloads durch den App-User und der zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsbeschreibung sowie den tatsächlichen Funktionalitäten verfügbar gewesen ist („as is“). Im Übrigen hat der App-User keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der App.

2.2 Hauptzweck der App ist die Dokumentation von herz- und kreislaufrelevanten Aktivitäten des App-Users. Die App verwendet zur Darstellung des durchschnittlichen Energieverbrauchs sowie des Stoffwechselumsatzes der jeweiligen Aktivität so genannte metabolische Äquivalenzwerte („MET-Werte“). Die aus der jeweiligen Tätigkeit durch die App angezeigten MET-Werte sind als unverbindlicher Vorschlag zu verstehen, die keinesfalls ungeprüft und ohne Beachtung der tatsächlichen Konstitution des App-Users als verbindlich oder gar wissenschaftlich feststehend anzusehen sind. Die App dient somit ausdrücklich nicht medizinisch therapeutischen oder diagnostischen Zwecken für Menschen oder der Heilung oder Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten, sondern ausschließlich der Nachvollziehbarkeit und Sichtbarmachung selbst eingetragener Aktivitäten im Sinne eines Tagesbuchs.

2.3 MetTracker behält sich das Recht vor, die App nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der Interessen des App-Users ganz oder teilweise zu ändern, dauerhaft oder vorübergehend einzustellen bzw. nicht mehr zum Download bereitzuhalten, sofern hierdurch wesentliche Vertragspflichten des Anbieters aus der Mitgliedschaft nicht beeinträchtigt werden und dies dem App-User zumutbar ist; das Verfahren nach Ziff. 1.3 gilt hierfür entsprechend.

2.4 Einzelne Dienste, die von MetTracker über die App bereitgestellt werden, können in Zukunft kostenpflichtig sein. Hierauf wird der App-User spätestens vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung hingewiesen. Vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung muss der App-User bestätigen, über deren Kostenpflichtigkeit sowie die Höhe der Kosten informiert worden und mit der kostenpflichtigen Inanspruchnahme der Dienstleistung einverstanden zu sein.

3. Inhalte und Pflichten der User

3.1 Der App-User ist berechtigt und verpflichtet, die App ausschließlich für eigene, nicht kommerzielle oder gewerbliche Zwecke zu nutzen. Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung ist ausschließlich mit Zustimmung von MetTracker gestattet.

3.2 Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Nutzung der App ist der App-User selbst verantwortlich. Jeder User hat das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren.

4. Nutzungsrechte und Lizenzbestimmungen

4.1 Die App dient vornehmlich der privaten Nutzung im vorbenannten Sinne. Stimmt der App-User der Geltung dieser AGB zu, so räumt MetTracker ihm ein einfaches, entgeltliches und nicht ausschließliches Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der App für private Zwecke ein, es sei denn, es wurden abweichende Individualvereinbarungen getroffen oder das anwendbare Recht gibt dem App-User zwingend umfassendere Rechte. Soweit sich aus diesen AGB oder einer Individualabrede nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, wird das vorstehende Nutzungsrecht zeitlich unbefristet sowie räumlich und inhaltlich unbeschränkt gewährt.

4.2 Die Anzahl der erworbenen Lizenzen ist auf eine Lizenz je Endgerät pro App-User beschränkt.

4.3 Ausgenommen von der Installation der App, dem Laden der App in den Arbeitsspeicher sowie der Anfertigung von Sicherungskopien zur Sicherung der künftigen Benutzung der App, ist dem App-User jegliche Vervielfältigung der App untersagt, es sei denn die bestimmungsgemäße Nutzung der App erfordert zwingend eine solche Vervielfältigung.

4.4 Eine Übergabe oder Zugänglichmachung des der App zugrunde liegenden Quellcodes ist nicht geschuldet. Eine Dekompilierung, Zurückentwicklung, Disassemblierung, Übersetzung, Integration, Anpassung oder der Versuch der Rückführung der App in eine veränderte Form oder die Erstellung einer abgeleiteten Version der App, jeweils als Ganzes oder in Teilen, ist dem App-User nicht gestattet. Die zwingenden Rechte des App-Users nach §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

5. Haftung

5.1 Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet MetTracker im Rahmen der Nutzung der App nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

5.2 Für Schäden, die durch MetTracker oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet MetTracker unbeschränkt.

5.3 In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet MetTracker nicht. Im Übrigen ist die Haftung von MetTracker für leicht fahrlässig verursachte Schäden, auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten bzw. einfachen Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters.

5.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

5.5 Für Pflichtverletzungen des App-Users, insbesondere bei Verletzung fremder Marken, Urheber- und Namensrechte, haftet ausschließlich der App-User selbst. Der User stellt MetTracker von sämtlichen auf Zahlung gerichteten Ansprüchen anderer User und Dritter frei, die gegen MetTracker wegen der Nutzung der App durch den User geltend gemacht werden. Der App-User übernimmt auf erstes Anfordern alle MetTracker entstehenden und angemessenen Kosten, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren. Davon umfasst sind insbesondere die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, wenn der App-User die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Andere Ansprüche von MetTracker gegen den App-User bleiben hiervon unberührt.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts; Art. 3 EGBGB bleibt unberührt. Hat der App-User zum Zeitpunkt der Begründung des Vertragsverhältnisses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land innerhalb von EU/EWR, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in diesen AGB getroffenen Rechtswahl unberührt.

6.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie alle auf die Mitgliedschaft bezogenen Erklärungen der Parteien bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.